Schülerunfälle

Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt empfiehlt, bei Unfällen einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufzusuchen.

 

Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bestellte Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin. Sie sollen die Qualität und Wirksamkeit der Rehabilitation medizinisch absichern. Ärzte und Unternehmer sind verpflichtet, arbeitsunfähige Versicherte unverzüglich einem D-Arzt vorzustellen. Für Ärzte gilt diese Verpflichtung auch dann, wenn der Versicherte voraussichtlich mehr als eine Woche behandlungsbedürftig ist. Der D-Arzt entscheidet, ob der Versicherte eine besondere fachärztliche oder unfallmedizinische Versorgung bedarf.

 

Hier können Sie alle D-Ärzte in Halle (Saale) finden:

 

https://lviweb.dguv.de/faces/adf.task-flow?VerzeichnisTyp=D&adf.tfDoc=%2FWEB-INF%2Fpartner-task-flow.xml&adf.tfId=partner-task-flow

 

Ist die Verletzung nicht schwerwiegend, kann auch ein/e bereits bekannter Arzt/Ärztin aufgesucht werden, diese/r leitet Sie dann ggf. an einen D-Arzt weiter. Wir raten Ihnen, die Kinderambulanz im

Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale)

zu besuchen.

 

Verfahrensweise nach einem Unfall:


1. Das Kind wird versorgt, ggf. werden die Eltern informiert.

2. Ist ein Arzt-Besuch notwendig, müssen Sie uns direkt im Anschluss die Daten des/r behandelnden

    Arztes/Ärztin und die Diagnose mitteilen, damit...

3. ...wir eine Unfallmeldung ausfüllen und an die Unfallkasse Sachsen-Anhalt schicken können.

4. Jeder Unfall wird in unser Unfallbuch eingetragen.




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