Anträge auf Freistellungen

Falls die Notwendigkeit eines Kuraufenthaltes besteht, teilen Sie dies, zusammen mit den Unterlagen der Kureinrichtung, der Schule mit. Hierfür wird kein Antrag auf Freistellung benötigt.

 

Für alle weiteren Freistellungen gelten folgende Regelungen:

 

1 Tag:       Einen Antrag bei der Lerngruppenleiterin stellen.
ab 2 Tage: Einen Antrag über die Lerngruppenleiterin an den Schulleiter stellen.




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