Anträge auf Freistellungen / Kuraufenthalt

Falls die Notwendigkeit eines Kuraufenthaltes besteht, teilen Sie dies Ihrer Klassenlehrerin mit. Hierfür wird kein Antrag auf Freistellung benötigt. Nach dem Kuraufenthalt reichen Sie bitte die Bescheinigung der Kureinrichtung über den Aufenthalt dort ein. 

 

Für alle weiteren Freistellungen gelten folgende Regelungen:

 

1 Tag:         Einen Antrag bei der Klassenlehrerin stellen.
ab 2 Tagen: Einen Antrag über die Klassenlehrerin an den Schulleiter stellen.




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